Geburtstage bieten im Unternehmensalltag eine gute Gelegenheit, Wertschätzung zu zeigen – sei es mit Glückwünschen, einem Kuchen oder einem kleinen Geschenk. Doch was gut gemeint ist, kann aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sein. Denn das Geburtsdatum zählt zu den personenbezogenen Daten und unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Video auf Youtube ansehen: Link
Geburtsdatum: Ein sensibles Datum mit Zweckbindung