Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zunehmend zu einem zentralen Thema in der Unternehmenswelt, insbesondere in der EU. Im Zuge des Green Deals der Europäischen Union und der zunehmenden Forderungen nach Transparenz in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Belange (ESG) rückt die **Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)** in den Fokus. Diese neue Richtlinie erweitert die Pflichten für Unternehmen in der EU in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. In diesem Beitrag werde ich die wesentlichen Anforderungen und Schritte erläutern, die Unternehmen berücksichtigen müssen, um den Vorgaben der CSRD zu entsprechen, und für welche Unternehmen diese Pflicht gilt.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie, die die **Non-Financial Reporting Directive (NFRD)** ersetzt. Die CSRD wurde als Teil des European Green Deal eingeführt, um die Transparenz von Unternehmen hinsichtlich ihres Umwelt- und Sozialverhaltens zu verbessern und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte in das Finanzwesen und die Unternehmensführung integriert werden.
Ziel der CSRD ist es, ein einheitliches Regelwerk für die Berichterstattung von Unternehmen über ihre nachhaltigen Aktivitäten zu schaffen. Die CSRD geht jedoch über die reine Umweltberichterstattung hinaus und adressiert auch soziale Aspekte und Governance-Fragen (ESG), die für eine nachhaltige Unternehmensführung von entscheidender Bedeutung sind.
Für welche Unternehmen wird die CSRD Pflicht?
Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen NFRD erheblich und betrifft damit eine wesentlich größere Zahl von Unternehmen in der Europäischen Union. Zu den Unternehmen, die unter die neue Regelung fallen, gehören:
- Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
- Ein Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro
- Mehr als 250 Mitarbeiter
Die CSRD betrifft somit nicht nur große Konzerne, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere börsennotierte KMUs. Dadurch wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem festen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung in Europa.
Was sind die Anforderungen der CSRD?
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Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality)
Ein zentrales Konzept der CSRD ist die **doppelte Wesentlichkeit**. Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten auf Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen selbst offenlegen. Dies bedeutet, dass Unternehmen sowohl die Risiken und Chancen der Nachhaltigkeit für ihr Geschäft als auch die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Menschenrechte und soziale Aspekte berücksichtigen müssen. -
Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit der **European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)** spezifische **europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS)** entwickeln. Diese Standards geben vor, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen und wie diese strukturiert sein sollen. Die CSRD fordert eine klare, strukturierte und vergleichbare Berichterstattung, die auf diesen Standards basiert. -
Externe Prüfung (Auditpflicht)
Ein weiteres wesentliches Merkmal der CSRD ist die Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies stellt sicher, dass die veröffentlichten Informationen korrekt und verlässlich sind. Die Prüfer werden sicherstellen, dass die Berichte den EU-Standards entsprechen und die geforderte Datenqualität erfüllt ist. -
Digitalisierung der Berichterstattung
Um die Transparenz und Zugänglichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen, müssen die Berichte in einem **maschinenlesbaren Format** erstellt und über ein öffentliches EU-weites Unternehmensregister zugänglich gemacht werden. Dies erleichtert den Zugang für Stakeholder und ermöglicht eine einfache Datenanalyse und Vergleichbarkeit. -
Berichterstattung über die gesamte Wertschöpfungskette
Ein wesentlicher Aspekt der CSRD ist die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens. Unternehmen müssen demnach nicht nur über ihre eigenen Aktivitäten berichten, sondern auch die Auswirkungen ihrer Lieferanten und Geschäftspartner auf die Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen.
Was müssen Unternehmen konkret tun?
Um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, müssen Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Unternehmen zur Vorbereitung auf die CSRD-Compliance unternehmen sollten:
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Bestandsaufnahme und Gap-Analyse
Unternehmen sollten zunächst eine **Bestandsaufnahme** ihrer aktuellen Berichterstattung durchführen. Dies umfasst eine Analyse der bestehenden ESG-Daten, Prozesse und Berichte. Eine **Gap-Analyse** kann helfen, die Lücken zwischen den aktuellen Berichtsstandards und den zukünftigen Anforderungen der CSRD zu identifizieren.
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Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems
Unternehmen müssen ein **Nachhaltigkeitsmanagementsystem** implementieren, das es ihnen ermöglicht, ESG-Daten systematisch zu erfassen, zu überwachen und zu berichten. Dies erfordert die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und die Unternehmensführung. Die Schaffung klarer Zuständigkeiten und Prozesse ist hierbei von zentraler Bedeutung.
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Integration von ESG-Daten in die Finanzberichterstattung
Da die CSRD die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Finanzberichterstattung fordert, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre **ESG-Daten** in ihre finanziellen Planungs- und Berichtssysteme integriert werden. Dies ermöglicht eine konsistente und umfassende Berichterstattung.
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Zusammenarbeit mit der gesamten Wertschöpfungskette
Da die CSRD auch Berichte über die gesamte Wertschöpfungskette verlangt, müssen Unternehmen eng mit ihren Lieferanten und Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Dies kann die Einrichtung von Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten, Audits und die Einholung relevanter ESG-Daten umfassen.
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Vorbereitung auf externe Prüfungen
Unternehmen sollten sich auf die **externe Prüfung** ihrer Nachhaltigkeitsberichte vorbereiten, indem sie sicherstellen, dass ihre ESG-Daten robust und prüfbar sind. Dies erfordert möglicherweise die Zusammenarbeit mit externen Beratern und die Implementierung eines internen Überwachungs- und Berichtssystems.
Fristen und Übergangsregelungen
Die CSRD wird schrittweise in Kraft treten, wobei die Berichterstattungspflichten ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten. Dies bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen ihre ersten Berichte im Jahr 2025 vorlegen müssen. Für kleine und mittlere Unternehmen, die börsennotiert sind, gibt es eine verlängerte Übergangsfrist bis 2026.
Unser Fazit
Frühzeitige Vorbereitung ist der Schlüssel. Die CSRD stellt eine signifikante Erweiterung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Unternehmen müssen sich frühzeitig auf die neuen Pflichten vorbereiten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen gerecht werden und mögliche Sanktionen vermeiden. Eine umfassende Integration von ESG-Daten in die Unternehmensstrategie und -berichterstattung wird zunehmend zur Voraussetzung für den langfristigen Geschäftserfolg und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Unternehmen, die die Anforderungen der CSRD als Chance begreifen, können nicht nur ihre Compliance sicherstellen, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern stärken und langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Die Zeit zur Vorbereitung ist jetzt.
