OS-Plattform abgeschafft: Habt ihr euer Impressum schon aktualisiert?

Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschaltet. Onlinehändler müssen den Link im Impressum, in den AGB und in E-Mail-Fußzeilen entfernen – sonst droht ein Abmahnrisiko. Erfahre, was jetzt Pflicht ist und wie Sie Ihr Impressum korrekt anpassen.

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OS-Plattform abgeschafft: Habt ihr euer Impressum schon aktualisiert?

Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung endgültig abgeschaltet. Viele Onlinehändler haben die Verlinkung im Impressum, in den AGB oder sogar noch in E-Mail-Signaturen stehen. Wer den Hinweis nicht entfernt, riskiert Abmahnungen und vermittelt ein falsches Bild gegenüber Kunden.

Hintergrund: Warum wurde die OS-Plattform abgeschafft?

Die Plattform wurde 2016 eingeführt, um Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung mit Online-Shops zu bieten. In der Praxis war die Nutzung jedoch sehr gering, die Verfahren langwierig und boten kaum Mehrwert.

Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 hat die EU die alte ODR-Verordnung 524/2013 aufgehoben. Ergebnis: Die OS-Plattform ist seit dem 20. Juli 2025 Geschichte.

 

Wichtige Daten für Online-Händler

  • Seit 20. Juli 2025: Abschaltung der Plattform – alle Links laufen ins Leere.
  • Keine Übergangsfrist: Die Pflicht zur Verlinkung ist ersatzlos entfallen.

 

Impressumspflicht 2025:

Das müsst ihr beachten 

  • Der Link zur OS-Plattform muss entfernt werden – aus Impressum, AGB, E-Mail-Fußzeilen und allen sonstigen Rechtstexten.
  • Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gelten weiterhin.

 

Nach § 36 VSBG gilt:

  • Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten müssen erklären, ob sie verpflichtet oder bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Falls ja: Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle muss mit Name, Anschrift und Website benannt werden.
  • Falls nein: Es reicht eine klare Absageformulierung.

 

Beispielhafte Formulierungen:

„Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

„Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: [Name, Anschrift, Website].“

Die Angaben müssen an einer leicht zugänglichen Stelle erfolgen, typischerweise im Impressum.

 

 Fazit: Jetzt Impressum prüfen!

 ➡️ Die OS-Plattform ist seit Juli 2025 abgeschaltet. Wer alte Links weiterführt, riskiert Abmahnungen wegen Irreführung nach § 5 UWG. Prüft daher euer Impressum und eure AGB – und achtet gleichzeitig darauf, die Pflichten nach dem VSBG korrekt umzusetzen.

 

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