Wenn Polizeibeamte zu Daten-Stalkern werden: Illegale Abfragen & ihre Folgen

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Wenn Polizeibeamte zu Daten-Stalkern werden: Illegale Abfragen & ihre Folgen

Was wie ein Drehbuch für eine Crime-Serie klingt, passiert in der Realität: Polizeibeamte nutzen ihre Zugriffsrechte nicht nur dienstlich, sondern auch privat – um Ex-Partner zu beobachten, Nachbarn auszuspionieren oder Personen aus dem Bekanntenkreis zu „googeln“.

Warum das so brisant ist

Solche Abfragen sind keine Bagatelle. Sie betreffen hochsensible Informationen und gelten als illegale Zugriffe. Betroffene Regelwerke sind dabei gleich mehrere:

 

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Strafgesetzbuch (StGB)

  • Disziplinarrecht für Beamte

 

Die möglichen Konsequenzen

Wer bei solchen privaten Datenbank-Zugriffen erwischt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen:

 

  • Bußgelder von bis zu 1.200 €

  • Disziplinarstrafen innerhalb der Behörde

  • Im Extremfall sogar die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

 

Zwischen Recht und Moral

Das Thema geht über reine Paragraphen hinaus. Es stellt auch eine moralische Frage: Wenn du könntest – würdest du?

Darf Neugier oder privates Interesse jemals über Datenschutz und Integrität gestellt werden?

 

Jetzt reinschauen

Im aktuellen Video von DataProtection2Go zeigen wir reale Fälle, ordnen die rechtliche Lage ein und diskutieren die moralische Dimension.

 

 

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