Was wie ein Drehbuch für eine Crime-Serie klingt, passiert in der Realität: Polizeibeamte nutzen ihre Zugriffsrechte nicht nur dienstlich, sondern auch privat – um Ex-Partner zu beobachten, Nachbarn auszuspionieren oder Personen aus dem Bekanntenkreis zu „googeln“.
Warum das so brisant ist
Solche Abfragen sind keine Bagatelle. Sie betreffen hochsensible Informationen und gelten als illegale Zugriffe. Betroffene Regelwerke sind dabei gleich mehrere:
-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
-
Strafgesetzbuch (StGB)
-
Disziplinarrecht für Beamte
Die möglichen Konsequenzen
Wer bei solchen privaten Datenbank-Zugriffen erwischt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen:
-
Bußgelder von bis zu 1.200 €
-
Disziplinarstrafen innerhalb der Behörde
-
Im Extremfall sogar die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Zwischen Recht und Moral
Das Thema geht über reine Paragraphen hinaus. Es stellt auch eine moralische Frage: Wenn du könntest – würdest du?
Darf Neugier oder privates Interesse jemals über Datenschutz und Integrität gestellt werden?
Jetzt reinschauen
Im aktuellen Video von DataProtection2Go zeigen wir reale Fälle, ordnen die rechtliche Lage ein und diskutieren die moralische Dimension.
📢 Abonnieren Sie unseren Kanal, um keine Einblicke in Datenschutz & Compliance zu verpassen.